Sie leben in Ihren eigenen vier Wänden und sind doch nicht allein!

  • Hausgemeinschaften mit jeweils 8 Bewohnern (einmalig in Sachsen), die sich auf ein zweigeschossiges Gebäude verteilen
  • Neubau 2003
  • 64 Bewohnerzimmer
  • steht in einem städtebaulich sehr interessanten Gebiet der Renaissancestadt Torgau
  • ist an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden
  • Einkaufsmöglichkeiten vorhanden
  • und umgeben sind von einem großen geschützten Garten

Wir unterstützen Sie, die eigenen Kräfte zu aktivieren und den Geist zu stärken durch:

  • Alltagsleben - im großen Ess- und Wohnraum mit Terrasse
  • Lebensqualität - in hellen Einzelzimmern (Dusche, WC) mit Ihren eigenen Möbeln
  • Familienähnlicher Charakter - in eigenständig geführten Hausgemeinschaften mit 8 Bewohnern

Unsere Devise: Entscheiden Sie selbst über Ihre Tagesgestaltung!

Besonderheiten

Was zeichnet die Besonderheit des Seniorenheimes Husarenpark aus?

Acht Bewohner leben in einer familienähnlichen Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft zusammen. Das ist einmalig in Sachsen. Die Organisationseinheiten in traditionellen Einrichtungen sind oft erheblich größer. Erfahrungsgemäß fördert das Leben in überschaubaren Gruppen ungemein das Wohlempfinden – und so richtig wohlfühlen sollen Sie sich bei uns.

Der Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Dieses kann und soll er mit persönlichen, liebgewordenen Möbeln gestalten. Im Erdgeschoss verfügen alle Zimmer über eine Außenterrasse. Durch die vertrauten Möbel, Gerüche und andere Sinneswahrnehmungen werden verloren gegangene Alltagskompetenzen neu geweckt, Erinnerungen wach gerufen und damit Wohlbefinden ausgelöst. Zu jedem Bewohnerzimmer gehört ein eigenes Bad mit WC und Dusche.

Natürlich ist das gesamte Haus rollstuhlgerecht gebaut und eingerichtet. Über einen Fahrstuhl erreichen Sie bequem jede Etage.

Vom fachkundigen Pflegepersonal, über die Therapeutin bis hin zum Hausmeister wartet ein eingespieltes Team auf Sie. Rund um die Uhr sind tatkräftige Helfer bereit, sich um Ihr Wohlbefinden zu sorgen.

Kosten

Die Höhe der Heimkosten ist im Heimvertrag geregelt. Die Kosten, auch Pflegesatz genannt, unterscheiden sich in den jeweiligen Pflegegraden 1 bis 5, wobei der Pflegegrad 1 keine Relevanz für stationäre Einrichtungen hat.

Der Pflegesatz setzt sich zusammen aus den Pflegekosten, der Ausbildungsumlage, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI.

Ihre Pflegekasse übernimmt entsprechend der für Sie vereinbarten Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen, der sozialen Betreuung und die Aufwendung für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zum Höchstsatz des jeweiligen Pflegegrades.

Die Preise beinhalten Pflege- und Betreuung entsprechend des Pflegegrades, 24-Stunden-Notrufanlage und aller Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser, Heizung), Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, Reinigung des Wohnraums, Waschen und Bügeln der Leibwäsche und Kleidung (außer chemische Reinigung und Handwäsche), Bettwäsche und Handtücher werden gestellt, täglich drei Mahlzeiten und Nachmittagskaffee, kostenfreies Getränkeangebot (Mineralwasser, Kaffee, Tee).

Kontakt Medizinproduktebeauftragter

Telefon: 03421 701342
Fax: 03421 701399
medizinproduktebeauftragter@asb-to.de

Galerie